top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

von Lichtliebe Stand Januar 2021

 

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1)  Die nachfolgenden AGB gelten für alle von lichtliebephotography durchgeführten Aufträge,Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem  Inhalt des  einzelnen  Auftrages bestimmt.  Änderungen oder Ergänzungen dieserAGB bedürfen der Schriftform und  müssen  als solche  ausdrücklich  gekennzeichnet  sein.  Die Vertragsparteien sind  sich  einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden   keine  Anwendung.   Haben   die  Vertragsparteien   abweichende   Vereinbarungen   getroffen, welche   schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) Der Auftragnehmer kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder  in  welchem Medium  sie  erstellt wurden  oder  vorliegen (Papierbilder,  Bilder  auf Leinwand,  Bilder  in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(4) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben  wurden,  bezüglich der  Bildauffassung  sowie der  künstlerisch  technischen Gestaltung  frei.  Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.(5)  Bei  Personenaufnahmen  und bei  Aufnahmen  von Objekten,  an  denen fremde  Urheberrechte,  Eigentumsrechte  oder sonstige Rechte  Dritter  bestehen, ist  der  Auftraggeber verpflichtet,  die  für die  Anfertigung  und Nutzung  der  Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

(6) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich. 

(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(8) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

(9)  Insbesondere bei Halb-oder Ganztagesbuchungen  sind dem  ausführenden  Fotograf bzw.  Videograf oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

(10)  Es kann nicht  garantiert  werden, dass  alle  anwesenden Gäste  z.  B.  bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet  werden. Der ausführende  Fotograf  ist aber  stets  bemüht, dies  zu  erreichen, wenn  dies  vom Auftraggeber erwünscht ist.

(12) Der ausführende Fotograf wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

 

§ 2 Nutzungs-und Urheberrecht

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte   sind  laut Urheberrechtsgesetz  nicht   übertragbar.   Der  Auftragnehmer   wird   sich  vom   Fotografen   das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage   oder   durch  elektronische   Hilfsmittel   zur  Erstellung   eines   neuen  urheberrechtlich  geschützten   Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein –gleich welcher Form vorliegend –durch den Auftraggeber selbst  oder durch  Dritte  kann nur  mit  vorhergehender  schriftlicher Zustimmung  des  Auftragnehmers  erfolgen. Dies gilt auch  für Bilddateien, welche  durch  den Auftraggeber  oder  durch Dritte  digital  oder anderweitig  verändert  bzw. verfremdet wurden.

(4)  Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst  nach  vollständiger Bezahlung  des  vereinbarten Honorars in  Form  von Foto-DVDs oder wie vereinbart über.

(5)  Erteilt der Fotograf die  Genehmigung zu  einer  Verwertung der  Fotos,  so kann  er  verlangen, als  Urheber  des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

(6)  Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes  Bildmaterial hochauflösend  im  Format JPG.  Die  Abgabe von unbearbeiteten, digitalen  Rohdaten  (RAW) ist  ausgeschlossen.  Die Aufbewahrung  der  digitalen Bilddaten  ist  nicht Teil des Auftrags.  Die  Aufbewahrung erfolgt demnach  ohne  Gewähr. Die Mindestanzahl wird  durch die Bestätigung  des  Angebots bestimmt.

(7)  Individuelle Abweichungen  der  Nutzungs-und Urheberrechte  und  Sonderkonditionen  bei Personen  der  Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

(8)  Der Auftragnehmer  darf  die Fotos  im  Rahmen seiner  Eigenwerbung  und publizistisch  zur  Illustration verwenden(z.B.  für Website, Blog, Facebook, etc.) Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden.

 

§ 3 Vergütung

 

(1)  Für die Herstellung  der  Fotos wird  ein  Honorar als  Stundensatz,  Tagessatz oder  vereinbarte  Pauschale inklusive  der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.

(3)  Wird die für die  Durchführung  des Auftrages  vorgesehene  Zeit aus  Gründen,  die der  Auftragnehmer  oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht  zu  vertreten hat,  wesentlich  überschritten,  oder vom  Auftraggeber  gewünscht verlängert,  so  erhöht sich  das   Honorar   des  Auftragnehmers,   sofern   ein  Pauschalpreis   auf  Grundlage   eines   Zeitrahmens  vereinbart   war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten  Stunden-oder  Tagessatz, sofern  nicht  der Auftraggeber  nachweist,  dass dem  Auftragnehmer  kein Schaden entstanden ist.

(4) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises fällig. Erst  mit  Eingang des  Betrages  beim Auftragnehmer  gelten  die im  Vertrag  genannten Termine  als  gebucht. Trifft  die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(5)   Sollte  die   Auftragserteilung   für  die   Ausführung   der   Dienstleistung   vom  Auftraggeber   innerhalb   3  Tagen   nach Unterzeichnung widerrufen  werden, so  wird  generell eine  Aufwandsentschädigung  von 30,00  Euro  zzgl. Fahrtkosten  fällig (Beratung,  Telefongebühren,  Erstellung Kostenvoranschlag  etc.). Wenn die  hier vereinbarte  Leistung  vom Kunden  storniert wird und der Auftragnehmer für das stornierte Shooting mindestens ein gleichwertiges Shooting vereinbaren kann, wird die volle Summe  der  Anzahlung zurückerstattet.  Sollte  jedoch  eine Differenz,  hinsichtlich  des Wertes  des  neu gebuchten Shootings, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe  der Anzahlung  zurückerstatten.  Kann nachweislich  keine anderweitige  Buchung  von Seiten  des  Auftragnehmer wahrgenommen  werden bzw.  wurden weitere  Anfragen aufgrund  des  bestehenden Vertrags  nachweislich  nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise-und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

(6)  Ausnahmen hiervon  sind ein Krankheitsfall  oder  Todesfall (Familie),  die  zu einer  Absage  der Trauung/  Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

(7) Ein Nichtstattfinden der Trauung aufgrund der Corona- Pandemie ist eine Verschiebung möglich. Kann nachweislich keine  anderweitige  Buchung von  Seiten  des Auftraggebers wahrgenommen werden  entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise-und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

 

§ 4 Haftung / Gefahrübergang

 

(1)   Für  Schäden, gleich  welcher   Art,  anlässlich   der   Vertragserfüllung   haftet  der   Auftragnehmer   für  sich  und   seine Erfüllungsgehilfen  nur bei  Vorsatz  und grober  Fahrlässigkeit.  Dies gilt nicht  für  Schäden aus  der  Verletzung des  Lebens,  des Körpers oder  der  Gesundheit sowie  aus  der Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten,  die  er  oder seine  Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2)  Für Schäden oder Verlust(trotz  mehrfacher Sicherungs-maßnahmen)  der  digitalen Bilddaten  haftet  der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3)  Für Schäden, Mängel  oder  Verlust durch  Subunternehmer  oder Lieferanten,  welche  Ihre Leistungen  auf  eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5)  Die Organisation  und  Vergabe von  Buchungen  an den  Auftragnehmer,  sowohl die  Ausführung  erfolgt mit  größter Sorgfalt.  Sollte jedoch  auf  Grund von  Umständen,  die der  Auftragnehmer  nicht zu  vertreten  hat(z.B. plötzliche  Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(6)  Beanstandungen  gleich welcher  Art  müssen innerhalb  von  14 Tagen  nach  Ablieferung der  Bilder  beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 5 Datenschutz

 

Der  Auftraggeber erklärt  sich  einverstanden,  dass seine  zum  Geschäftsverkehr  erforderlichen,  personenbezogenen  Daten gespeichert  werden. Der Auftragnehmer  verpflichtet  sich, alle  ihm  im Rahmen  des  Auftrages bekannt  gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)  Nebenabreden zum  Vertrag  bestehen nicht  und  bedürfen, soweit  nachträglich  gewollt, zu  ihrer  Wirksamkeit der Schriftform.

(3)  Für den  Fall  das der  Auftraggeber  keinen Gerichtsstand  in  der Bundesrepublik  Deutschland  hat, oder  seinen  Sitz oder gewöhnlichen  Aufenthalt   nach   Vertragsabschluss   ins  Ausland   verlegt,   wird  der   Wohnsitz   des  Auftragnehmer   als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine   Lücke   enthalten, so   bleibt   die  Rechtswirksamkeit   der   übrigen  Bestimmungen   hiervon  unberührt.   Anstelle   der unwirksamen  Bestimmung, gilt eine wirksame  Bestimmung als vereinbart,  die  der von den Parteien  gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

bottom of page